Regelbauweise oder Sonderbauweise?

Als Gutachter für Strassenbau, Fachbereich Pflasterbau sind die anerkannten Regeln der Technik das Grundwerkzeug, ich pflege stets mein Wissen auf dem neuesten Stand der Technik zu halten, teilweise wirke ich am neuesten Stand der Wissenschaft und Technik mit.

So sind momentan die gebundene Bauweise und viele Sonderbauweisen Teil meiner Arbeit.

Viele Anforderungen können heute nicht mehr ausreichend mit der Regelbauweise gelöst werden.

Als Beispiele für übliche Sonderbauweisen seien Pflasterungen mit geringem Gefälle (z.B. auf Supermarktparkplätzen, damit sich nicht die Einkaufswägen selbstständig in Bewegung setzen oder der Einsatz von gebundenen Pflasterfugenmaterialien, damit kein Unkraut entsteht, wasserdurchlässige Beläge wie Rasenfugenpflasterungen oder Rasengittersteine) genannt.

Aber auch das Pflastern auf Drainbeton bzw. Drainasphalt ist mittlerweile unumgänglich, wenn hohe Verkehrsbelastungen oder schwere Lasten zu berücksichtigen sind. Immer öfter führt auch der Wunsch einer gebundenen Fuge wegen geringem Wartungsaufwand und einer erhöhten Dauerhaftigkeit der Pflasterung zu diesen Maßnahmen. Dann müssen die weiteren Arbeitsschritte exakt abgestimmt werden.